BASF steigert Produktion für Nicht-Phthalatweichmacher

Verdopplung von 100.000 auf 200.000 Jahrestonnen

BASF Stammwerk

Die BASF hat die Produktionskapazität für ihren Nicht-Phthalatweichmacher Hexamoll Dinch am Standort Ludwigshafen von 100.000 auf 200.000 Jahrestonnen verdoppelt. Mit der zweiten Produktionsanlage für Hexamoll Dinch bedient BASF die steigende Kundennachfrage und stärkt die weltweite Liefersicherheit bei konstant hoher Qualität. Die Anlage wurde erfolgreich in Betrieb genommen und die erhöhte Kapazität steht ab sofort zur Verfügung.

Nachfrage kontinuierlich angestiegen
Hexamoll Dinch ist ein Nicht-Phthalatweichmacher, der speziell für Anwendungen mit engem menschlichem Kontakt entwickelt wurde. Seit seiner Markteinführung im Jahr 2002 ist die Nachfrage kontinuierlich angestiegen. Hexamoll Dinch ist ein etablierter Weichmacher für Lebensmittelverpackungen, medizinische Anwendungen und Spielzeug und erfährt in den letzten Jahren darüber hinaus auch steigende Nachfrage von Tapeten- und Teppichboden-Herstellern.

Mit seinem exzellenten toxikologischen Profil sowie der niedrigen Migrationsrate setzt Hexamoll Dinch hohe Qualitätsstandards und ist die ideale Wahl für eine breite Palette von Anwendungen. Zahlreiche führende Markenartikelhersteller vertrauen auf Hexamoll Dinch.

Erfolgreiche Inbetriebnahme der zweiten Produktionsanlage
„Seit einigen Jahren erleben wir eine starke Nachfrage nach Alternativen zu traditionellen Phthalaten sowie eine Marktverschiebung hin zu Nicht-Phthalatweichmachern“, sagt Prof. Dr. Rainer Diercks, Leiter des Unternehmensbereichs Petrochemicals der BASF. „Mit unserer zweiten Hexamoll Dinch Anlage und der verdoppelten Kapazität unterstützen wir unsere Kunden dabei, diesen Wandel mitzugehen und erleichtern ihnen den Wechsel zu Hexamoll Dinch.“

Hexamoll Dinch ist durch sein toxikologisches Profil, der niedrigen Migrationsrate und vor allem der geringen Löslichkeit in Wasser und Ethanol ein bevorzugter Weichmacher für Anwendungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zum Beispiel für Frischhaltefolie, Schläuche, Deckeldichtungen und Verschlusskappen. Der Stoff ist durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) laut der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zugelassen.